Endlich angemessene Förderung der Berliner Jugendarbeit

02.06.2014 | Landesjugendring und LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege fordern anlässlich des 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages in Berlin eine sichere Zukunft für Angebote der Jugendarbeit

Der Berliner Jugendarbeit fehlen seit Jahren angemessene Rahmenbedingungen, die für Jugendarbeit in den Bezirken zur Verfügung stehenden Mittel werden immer geringer. Formulierte Qualitätsstandards (bspw. das „Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen“) und das Fachkräftegebot können so immer weniger eingehalten werden, einzelne Einrichtungen mussten bereits schließen.

Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sind unverzichtbar für die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt – und bedürfen daher einer bedarfsgerechten und verlässlichen Förderung durch das Land und die Bezirke. Jugend- und Jugendverbandsarbeit leisten wichtige Impulse zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und fördern Bildung, Verantwortungs- und Gemeinschaftssinn sowie die Integration von Kindern und Jugendlichen.

Für die Förderung der Jugendverbandsarbeit auf Landesebene gibt es seit 2006 ein verlässliches Modell. Allerdings führt die seit 2003 fehlende Anpassung der Förderung an die tatsächliche Preisentwicklung und die völlig unzureichende Anpassung an die tarifliche Entwicklung zu einer faktischen jährlichen Verringerung der Förderung. So stieg beispielsweise der Verbraucherpreisindex von 2003 bis 2013 um 16,1%, die Tarifsteigerung im TV-L Berlin betrug allein von 2011 bis 2014 8,6%. Dem gegenüber steht eine Erhöhung der Jugendverbandsförderung zwischen 2003 und 2014 um 2,3%.

Landesjugendring und LIGA fordern daher einen Berliner Rahmenvertrag für Jugendfreizeiteinrichtungen, in dem rechtliche, qualitative und quantitative Rahmenbedingungen festgelegt sind. Hierfür gibt es gute Vorbilder in anderen Feldern der Berliner Kinder- und Jugendhilfe. Zudem fordern beide die Anerkennung der Vielfalt in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit und die bedarfsgerechte und auskömmliche Förderung der unterschiedlichen Formen von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit auf Landes- und Bezirksebene sowie die regelmäßige Anpassung der Zuwendungen an Tarif- und Preisentwicklung.

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