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Die Jugendleiter/-in-Card (Juleica)



Die deutschlandweit geltende Juleica ist der Nachweis für gut ausgebildete ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Um die Juleica in Berlin zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und ehrenamtlich in der Berliner Jugendarbeit aktiv sein. Wer zudem eine 40-stündige Jugendleiter/-innen-Ausbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat, kann die Juleica beantragen.


 


Die Ausführungsvorschriften des Landes Berlin über die Ausgabe der JugendleiterInnen-Card können hier herunter geladen werden.



Online-Antragsverfahren

Ab 01.01.2010 hat das neue Online-Antragsverfahren das bisherige Antragsverfahren auf Papier komplett abgelöst. Die Anträge werden nun deutlich schneller und kostengünstiger bearbeitet. Der Verwaltungsaufwand bei freien und öffentlichen Trägern hat abgenommen. Mehr Infos zum Online-Antragsverfahren



www.juleica.de


Die Webseite www.juleica.de, der Webauftritt der Juleica für alle Bundesländer, ist Dreh- und Angelpunkt für das Online-Antragsverfahren. Ziel ist es, die Jugendleiter/-innen über die Seite mit allen wichtigen Informationen und Angeboten für ihr ehrenamtliches Engagement zu versorgen. Hier finden sich die Ausführungsvorschriften der unterschiedlichen Bundesländer sowie die Ansprechpartner/-innen vor Ort, eine  Datenbank mit Vergünstigungen für Juleica-Inhaber/-innen und vieles mehr. Wer Mitglied der Juleica-Community wird, kann dort das Forum nutzen, einen Newsletter beziehen, direkte Messages an andere Jugendleiter/-innen senden und vieles mehr.



Publikationen rund um die Juleica

Das Praxishandbuch Juleica-Ausbildung, der Rechtsratgeber für JugendleiterInnen und die Broschüre "Ehrenamt in der Berliner Jugendverbandsarbeit" können im Menüpunkt Service - LJR-Publikationen bestellt werden. Hier finden sich auch weitere interessante Publikationen. Zu den LJR-Publikationen


 



Sonderurlaub für Jugendleiter/-innen

Die Freistellungs- und Sonderurlaubsregelungen für ehrenamtliches Engagement in der Jugendverbandsarbeit sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Berlin gibt es zwei Grundlagen, auf die man sich diesbezüglich berufen kann:


  • Zum Einen das Ausführungsgesetz zum KJHG (AG KJHG), in dem geregelt ist, dass ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige von ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub gewährt werden soll.
  • Zum Anderen eine Vereinbarung der Tarifparteien über die Gewährung von Sonderurlaub bei ehrenamtlicher Jugendpflegearbeit, zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.


Auf der bundesweiten Juleica-Info-Seite gibt es beide Texte im Wortlaut.




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  2. Kostenloses Internetangebot zur Bildbearbeitung ohne Registrierung.

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Landesjugendring Berlin e.V. | Lehrter Str. 26 a | 10557 Berlin | Fon: 818 86 100 | Fax: 211 66 87 | E-Mail: info(at)ljrberlin.de